Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnungsauflösung, Sperrmüllabfuhr, Räumung und Businessräumung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von Berliner Sperrmüllservice Recycling angebotenen Dienstleistungen im Bereich Wohnungsauflösung, Sperrmüllabfuhr, Räumung, Businessräumung sowie damit verbundene Nebenleistungen.
Die Bedingungen gelten gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Der Leistungsumfang kann bei Wohnungsauflösungen und Räumungen die Besichtigung, Planung, Ausräumung, Sortierung, den Abtransport sowie die besenreine Übergabe einzelner Räume oder kompletter Objekte umfassen.
Entsorgungsleistungen und Sperrmüllabholungen werden auf Grundlage des vereinbarten Umfangs erbracht. Trennung, Verwertung und Entsorgung erfolgen nach den tatsächlichen Gegebenheiten und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Preisangaben beruhen auf den bei Angebotserstellung bekannten Informationen und dem beschriebenen Objektzustand.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, bestätigte Terminvereinbarung oder den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Maßgeblich sind das individuell erstellte Angebot, die Auftragsbestätigung oder die im Einzelfall vereinbarte Vergütung. Zusatzleistungen, Mehraufwand oder nicht vorhersehbare Erschwernisse werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits vom Angebot umfasst sind.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug innerhalb der angegebenen Frist zahlbar.
Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, kurzfristige Zugangshindernisse oder unvorhersehbare Umstände am Objekt können zu Verschiebungen führen.
Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zum Objekt, informiert rechtzeitig über Besonderheiten wie Aufzüge, Halteverbote, Schadstoffe oder gesondert zu sichernde Gegenstände und stellt erforderliche Genehmigungen bereit.
Eine Stornierung sollte möglichst frühzeitig in Textform erfolgen. Bereits angefallene Kosten für Besichtigungen, Personalplanung, Reservierungen, Container, Sondergenehmigungen oder Entsorgungsvorbereitungen können berechnet werden.
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Beanstandungen sollten möglichst zeitnah nach Leistungserbringung mitgeteilt werden, damit eine nachvollziehbare Prüfung erfolgen kann. Sofern ein berechtigter Mangel vorliegt, erhalten wir zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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